Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freilichtbühne Billerbeck e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Freilichtbühne Billerbeck e.V. (im Folgenden: Freilichtbühne) und den Einzelkunden, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen der Freilichtbühne und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Freilichtbühne nicht an.
§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
Der Eintrittskarten-/Gutscheinverkauf zwischen der Freilichtbühne und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch die Freilichtbühne zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, an den jeweiligen Vorverkaufsstellen und über das Internet via Reservix-Ticketshop oder für Gruppentickets per E-Mail an tickets@freilichtbuehne-billerbeck.de erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich oder über das Internet via reservix oder e-Mail, erhält der Kunde eine Eintrittsberechtigung per E-Mail oder bei Bestellung via Reservix Ticketshop wahlweise auch per Postversand. Bei Erwerb der Karten an der Theaterkasse erhält der Kunde einen Ausdruck der Zugangsberechtigung.
Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
§ 3 Preise und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Preisermäßigungen werden nur gegen Nachweis ihrer Voraussetzungen vor Ausgabe der Karten gewährt; maßgeblich ist das Vorliegen der Voraussetzungen am Vorstellungstag. Wird der Nachweis nicht entsprechend erbracht, gilt der nicht ermäßigte Preis. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen ist ausgeschlossen. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist der Eintrittspreis bei Ausgabe der jeweiligen Eintrittskarte fällig. Die Zahlung der Eintrittskarten hat an der Tageskasse in bar oder per Kartenzahlung (ec-Cash) zu erfolgen und erfolgt bei Erwerb in den Vorverkaufsstellen oder via Reservix mit den dort geltenden Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Freilichtbühne. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
Allein gültige Eintrittskarten berechtigen zum Besuch einer Vorstellung; in Gutscheinen und Freikarten verbriefte Rechte werden bei der Ausgabe von Eintrittskarten berücksichtigt.
§ 4 Beginn / Einlass
Die Gastronomie der Freilichtbühne wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Der Einlass zur Tribüne wird nach Abschluss der Vorbereitungen auf der Bühne in der Regel ca. ½ Stunde vor Vorstellungsbeginn gewährt.
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. Rollstuhlplätze sind – je nach Spielstätte und Einrichtung der Spielstätte – vorhanden. Um vorherige Ankündigung des Bedarfs eines Rollstuhlplatzes wird dringend gebeten. Die Erreichbarkeit der verschiedenen Örtlichkeiten in den Räumen und auf dem Gelände der Freilichtbühne ist gegeben. Bei notwendiger Hilfe zur Erreichbarkeit der Örtlichkeiten stehen die Mitglieder der Freilichtbühne zur Verfügung.
§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Die Freilichtbühne behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittsarten und Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall bietet die Freilichtbühne dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss der Freilichtbühne unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Wird eine Vorstellung abgesagt oder innerhalb der ersten 50% der Nettospielzeit abgebrochen, behält die Eintrittskarte vom Ausfall- oder Abbruchtag ihre wertmäßige Gültigkeit für eine andere Aufführung desselben Stücks in derselben Spielzeit. Eine Platzreservierung ist dann erforderlich. Sofern keine weitere Veranstaltung in der Saison angeboten wird oder keine Restkapazitäten vorhanden sind, erlischt der Anspruch aus dem Vorstellungsausfall und -abbruch. Dem Kunden wird dann auf Anforderung ein wertmäßig gleichwertiger Gutschein für eine künftige Veranstaltung der Freilichtbühne übermittelt. Weitergehende Ansprüche des Zuschauers auf Grund des Ausfalls/Abbruchs sind ausgeschlossen.
Bei Spielabbruch nach 50% der Nettospielzeit des Stückes aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Witterung, Krankheit u.ä.) besteht – wie bei Freilichttheatern üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder anderer Aufwendungen.
Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren wird ausgeschlossen.
Die Freilichtbühne behält sich das Recht vor, bei Bedarf Zusatzplätze zu schaffen.
§ 7 Veranstaltungen Dritter auf dem Gelände der Freilichtbühne
Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen bzw. auf dem Gelände der Freilichtbühne werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Die Freilichtbühne haftet den Besuchern gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter. Die Regeln dieser AGB nach §§ 8-13 gelten auch für Veranstaltungen Dritter.
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
Bild- und Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind Zuschauern nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen die Freilichtbühne, den/die jeweiligen Dateiträger vorübergehend zu beschlagnahmen. Der/die Datenträger werden zurückgegeben, wenn die Aufnahmen auf Kosten des jeweiligen Zuschauers bzw. Eigentümers gelöscht sind.
Besucher der Freilichtbühne erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung, dass die Freilichtbühne im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungs- oder Ausgleichsanspruch.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Kunden in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann die Freilichtbühne gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
Das Betreten der Bühne ist vor und während der Aufführungen sowie in den Pausen und im Anschluss an die Aufführung untersagt.
Der Zuschauer hat sich so zu verhalten, dass andere Zuschauer und die Veranstaltung nicht unangemessen gestört oder belästigt werden. Insbesondere sind das Rauchen sowie jedwede Nutzung von Mobiltelefonen und Aufzeichnungsgeräten untersagt.
Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Aufforderungen des von der Freilichtbühne eingesetzten Personals ist umgehend Folge zu leisten; Uneinigkeit über die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen berührt die Pflicht zu Folgeleistung nicht. Das Hausrecht umfasst insbesondere das Recht, den Zuschauer des Geländes zu verweisen.
Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Vorstellung ist in geregeltem Maße gestattet. Das Ordnungspersonal entscheidet beim Einlass, ob die Menge an mitgeführten Speisen und Getränken zulässig ist. Ausgeschlossen ist beispielsweise das Mitbringen mehrerer Bierkisten in einem Bollerwagen. Beim Mitführen von sperrigen Gegenständen wie z.B. Kühltaschen, Körbe, Rollatoren etc. muss darauf geachtet werden, Fluchtwege stets freizuhalten. Entsprechenden Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Kinderwagen müssen ggf. auf den freien Rasenflächen oder im Bereich unten an der Bühne abgestellt werden, Das Ordnungspersonal weist bei Bedarf ein. Die Freilichtbühne haftet nicht für einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Gegenstände.
Die Hausordnung der Freilichtbühne wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter der Freilichtbühne sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
§ 10 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die auf dem Bühnengelände gefunden werden, sind an der Theke im Bühnenheim abzugeben. Der Verlust von Gegenständen sollte ebenfalls an dieser Stelle gemeldet werden.
§ 11 Haftung / Schadensersatz
Die Freilichtbühne übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die Freilichtbühne, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Freilichtbühne, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 12 Datenschutz
Die Freilichtbühne ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO zu bearbeiten und zu speichern.
§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Freilichtbühne und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Geschäftsstandort der Freilichtbühne.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.